Krefeld, 24.06.2010: „Die Stärke der deutschen Industrie beruhte jahrzehntelang auf dem Grundsatz „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“. Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist die bewährte Tarifeinheit gekippt. Nun werden Auseinandersetzungen, wie wir sie bei der Deutschen Bahn erlebt haben, alltäglich. „Das ist katastrophal für den Standort Deutschland“, kommentiert der Hauptgeschäftsführer der Unternehmerschaft Niederrhein, Hartmut Schmitz, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
Diese Entscheidung gefährde die Tarifautonomie, zersplittere das Tarifvertragssystem und spalte die Belegschaften. Schmitz: „Mir erschließt sich nicht, warum unser Tarifsystem, das gerade jetzt in der Krise bewiesen hat, wie effizient, flexibel und notwendig es ist, derart geschwächt wird. Denn genau das wird künftig der Fall sein, wenn verschiedene Tarifverträge in ein und demselben Betrieb gelten. Die Entscheidung ist falsch und gefährlich.“
Hintergrund
Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt und lässt damit mehr Konkurrenz unter den Gewerkschaften zu. Mit der Entscheidung der Bundesarbeitsrichter wird der jahrzehntelange Grundsatz „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ aufgegeben. Damit sind künftig in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich.
„Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können", heißt es in der Begründung der höchsten Arbeitsrichter. Die Weichen dafür hatte bereits Ende Januar der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gestellt. Seiner Rechtsauffassung folgte nun auch der Zehnte Senat.
Zuvor hatten sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der DGB Anfang Juni dafür ausgesprochen, die Tarifeinheit gesetzlich festzuschreiben. Das sichere die Tarifautonomie und verhindere eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems sowie eine Spaltung der Belegschaften, hatten DGB und BDA argumentiert.
Hintergrund
Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt und lässt damit mehr Konkurrenz unter den Gewerkschaften zu. Mit der Entscheidung der Bundesarbeitsrichter wird der jahrzehntelange Grundsatz „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ aufgegeben. Damit sind künftig in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich.
„Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können", heißt es in der Begründung der höchsten Arbeitsrichter. Die Weichen dafür hatte bereits Ende Januar der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gestellt. Seiner Rechtsauffassung folgte nun auch der Zehnte Senat.
Zuvor hatten sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der DGB Anfang Juni dafür ausgesprochen, die Tarifeinheit gesetzlich festzuschreiben. Das sichere die Tarifautonomie und verhindere eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems sowie eine Spaltung der Belegschaften, hatten DGB und BDA argumentiert.


