Was ist ein Arbeitgeberverband?

Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung in sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Er fungiert als gemeinsames Sprachrohr seiner Mitgliedsunternehmen und gibt tarif-, gesellschafts- und sozialpolitisch eine einheitliche Meinung zu bestimmten Themenbereichen ab.

Als Tarifpartner der Gewerkschaften vertritt der Verband vor allem in Tarifverhandlungen die Interessen seiner Mitglieder und engagiert sich dabei als Koordinator, Ratgeber und Vermittler.

Darüber hinaus ist der Arbeitgeberverband Ansprechpartner für alle Fragen des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts. Neben der außergerichtlichen Beratung vertreten juristische Experten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den jeweiligen Fachgerichten.

In der Bildungspolitik kooperiert der Arbeitgeberverband häufig mit unterschiedlichen Partnern und Initiativen aus allen Bildungsbereichen. Themen von der frühkindlichen Bildung bis zur arbeitsmarktnahen Aus- und Weiterbildung stehen dabei im Fokus.

Einige Arbeitgeberverbände beraten und unterstützen ihre Mitglieder darüber hinaus in arbeitswissenschaftlichen Belangen und sind Ansprechpartner bei allen Fragen zur Arbeits- und Betriebsorganisation, zu leistungsorientierten Entgeltmodellen und/oder im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Eine Übersicht des vielfältigen Leistungsangebots Ihres Arbeitsgeberverbands - der Unternehmerschaft Niederrhein - finden Sie hier.