Beschluss des Landtags zum 13. Schulrechtsänderungsgesetz – Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium
Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge an Gymnasien Anfang Juli 2018 beschlossen. Danach stellen alle öffentlichen Gymnasien zum Schuljahr 2019/20 grundsätzlich auf G9 um. Dies gilt erstmals für die Schüler, die im Schuljahr 2019/20 die Klassen 5 und 6 besuchen. Im Übrigen beenden die Schüler ihren Bildungsgang im Gymnasium nach den bisherigen Vorschriften. Ein Gymnasium kann nur entweder mit neunjährigem oder mit achtjährigem Bildungsgang geführt werden.
Die Schulkonferenz kann einmalig (bis spätestens 31. Januar 2019) von der Option Gebrauch machen, mit mehr als zwei Dritteln ihrer Mitglieder den Verbleib bei G8 zu beschließen. Der Schulträger wird dies in aller Regel umsetzen und der Schulaufsicht anzeigen. Einer Genehmigung durch die Schulaufsicht bedarf es dafür nicht.
Schulträger können nach dem Schuljahr 2019/20 aufgrund einer Bedürfnisprüfung G8-Gymnasien errichten oder G9-Gymnasien in G8-Gymnasien ändern – wie auch die umgekehrte Option nutzen. Alle organisatorischen Entscheidungen zu einer Änderung bedürfen der Anhörung der Schule. Die letzte Entscheidung liegt jedoch beim Schulträger. Wie alle schulorganisatorischen Entscheidungen bedarf sie der Genehmigung durch die Schulaufsicht, die lediglich die Rechtmäßigkeit prüft.
Hinzuweisen ist erneut darauf, dass Einzelregelungen zu dem künftigen neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien, wie zum Beispiel Stundentafel und Wochenstunden, in der neuzufassenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung erfolgen. Auch die Kernlehrpläne für die SEK I der Gymnasien werden überarbeitet – dieser Prozess ist angelaufen.