Ende der Sommerzeit am 25. Oktober 2020

Zeitumstellung - Bild: Wilhelmine Wulff - pixelio.de

Am Sonntag, den 25. Oktober 2020, endet die diesjährige Sommerzeit um 03:00 Uhr. Die amtliche Zeitstundenzählung wird dann um eine Stunde von 03:00 Uhr auf 02:00 Uhr zurückgestellt. Arbeitszeit, die in der Nachtschicht vom 24. Oktober zum 25. Oktober wegen der Zeitumstellung über die betrieblich festgelegte regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinaus geleistet und vom Arbeitgeber angeordnet wird, gilt als ausgleichspflichtige Mehrarbeit.

Wird die zusätzlich geleistete Arbeitsstunde auf ein - in der Praxis weit verbreitetes - Arbeitszeitkonto eingestellt, so stellt diese keine Mehrarbeit im engeren Sinne, sondern lediglich einen Zeitsaldo dar und ist dementsprechend ohne Zuschlag auszugleichen. Darüber hinaus ist nach Beendigung der verlängerten Nachtschicht die durch § 5 Abs. 1 ArbZG vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten.

Soweit von der zumindest theoretisch bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, die zusätzliche Arbeitsdauer anderweitig zu verteilen (z.B. Verlängerung der Nachtschicht um eine halbe Stunde und zusätzlich die Vorverlagerung der Frühschicht um eine halbe), sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG zu beachten.