Informationen zu finanziellen Hilfen für Unternehmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus

Virus. Foto: Christian Daum - www.pixelio.de

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat auf ihrer Website umfangreiche Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und an die gültige Rechtslage angepasst:

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 

Sie finden dort unter anderem:

  • Das Merkblatt für Arbeitgeber zur Kurzarbeit.
  • Zwei Videos, die die Voraussetzungen und die Beantragung von Kurzarbeitergeld erklären.
  • Den Vordruck zur Anzeige von Kurzarbeit. Der unterzeichnete Vordruck muss dann bei der Arbeitsagentur eingereicht werden. Kurzarbeitergeld können Sie online auch über den e-Service der BA anzeigen.

Wichtiger Hinweis: Die Betriebe müssen Kurzarbeitergeld zunächst bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können sie es beantragen.

  • Das Formular zur Beantragung von Kurzarbeitergeld. Den Antrag können Sie ebenfalls online über eServices einreichen.
  • Eine Info-Hotline der BA für Arbeitgeber steht montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18.00 Uhr bereit unter: 0800 45555 20
  • Unter Dienststellensuche finden Sie die zuständige Arbeitsagentur vor Ort.

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden hat die BA hier veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen