Neuregelungen zur Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss”

Virus. Foto: Christian Daum - www.pixelio.de

Mit der Einstellung des Unterrichtsbetriebs an den Schulen in Nordrhein-Westfalen waren ab Montag, 16.03.2020, auch alle außerschulisch durchgeführten Standardelemente im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) – z. B. Berufsfelderkundungstage, Praxiskurse, Praktika oder die Teilnahme am Girls‘ Day/Boys‘ Day – ausgesetzt.

Nach Auskunft des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW soll mit der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs der Prozess der Beruflichen Orientierung fortgesetzt und alle noch in der Jahresplanung des BO-Curriculums der einzelnen Schule anstehenden Standardelemente verpflichtend durchgeführt werden. Der Prozess der Beruflichen Orientierung darf nicht ausgesetzt oder abgebrochen werden.

Allerdings dürfen einmalig abweichend vom schulinternen BO-Curriculum zeitliche Verschiebungen, auch über Jahrgangsstufen hinaus, im Schuljahr 2019/20 und im darauffolgenden Schuljahr stattfinden.

Die Durchführungsdauer bei Standardelementen der Praxisphasen (Berufsfelderkundungen, Praxiskurse, Schülerbetriebspraktikum, Praxiselemente in Betrieben, Hochschulen und Institutionen) kann in diesen beiden Schuljahren verkürzt werden, wenn schulische Belange und das fehlende Angebot an betrieblichen Plätzen und / oder Engpässe im Rahmen der trägergestützten Angebote dies erforderlich machen.

Nachholen ausgefallener Standardelemente

Das Nachholen von ausgefallenen bzw. vorzeitig abgebrochenen Standardelementen muss von jeder Schule für jede Jahrgangsstufe einzeln betrachtet werden. Es sollen pragmatische Lösungen gefunden werden. Eine Überarbeitung der bisher vorgesehenen Jahresplanung für die einzelnen Prozessschritte der Beruflichen Orientierung für die entsprechend betroffenen Jahrgangsstufen ist in der Regel erforderlich.