Krankheitsbedingte Kündigung nur als Ultima Ratio“

IHK-Rechtsreferentin Eva-Maria Mayer mit Referent Michael Fechler von der Unternehmerschaft Niederrhein im Konferenzraum des Technologie-Zentrums Kleve zu Beginn der Veranstaltung „Krankheit von Mitarbeitern“. Foto: Axel Küppers

Krankheit von Mitarbeitern – wie relevant dieses Thema ist, hat die Resonanz der Matinee im Technologie-Zentrum Kleve (TZK) gezeigt. Über 50 Unternehmerinnen und Unternehmer informierten sich über die möglichen Fallstricke – von der Entgeltfortzahlung bis zur Kündigung. Zu dem jährlichen Herbstgespräch an der Boschstraße 16 in der Schwanenstadt laden traditionell die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer in Kooperation mit der Unternehmerschaft Niederrhein ein.

„Eine krankheitsbedingte Kündigung kommt überhaupt dann erst in Betracht, wenn der Arbeitnehmer mehr als 30 Tage im Jahr krank ist“, sagte der Referent Michael Fechler. Der Jurist von der Unternehmerschaft Niederrhein, auf Arbeitsrecht spezialisiert, beleuchtete das Thema an Fallbeispielen. Die zahlreichen Fragen während der zweistündigen Veranstaltung machten deutlich, wo der Schuh bei den Unternehmen drückt. Was ist im Fall Schwerbehinderung?

Was tun, wenn der Arbeitnehmer krankfeiert und Auskünfte verweigert? Wie ticken Arbeitsrichter? Ist der Schaden durch Krankheits-Ausfall messbar für mein Unternehmen? Derartige Fragen wurden angeregt diskutiert.

Den Schwerpunkt setzte der 50-jährige Assessor Michael Fechler auf das Betriebliche Eingliederungs-Management. „BEM ist ein Segen in zweierlei Hinsicht: Zieht der Mitarbeiter mit, ist er am Gesundwerden interessiert. Zieht er nicht mit, ist das vor dem Arbeitsrichter ein Argument, ihm zu kündigen.“ Wobei, so betonte der Tönisvorster, BEM ausdrücklich den Schutz vor Arbeitsplatzverlust beabsichtigt und eine bestehende Arbeitsunfähigkeit überwinden helfen will. Bei der Eingliederung sollten die Unternehmen einiges beachten. Muss der Betriebsrat eingebunden werden? Macht BEM im konkreten Fall überhaupt Sinn für den Mitarbeiter?

Mit drei Tipps schickten Michael Fechler und Eva-Maria Mayer, Rechtsreferentin der Niederrheinischen IHK, die Unternehmer wieder in ihre Betriebe: Möglichst viel aus der Krankengeschichte dokumentieren. Immer Gesprächsbereitschaft bekunden. Und die krankheitsbedingte Kündigung nur als Ultima Ratio nutzen. Am Ende von Fechler noch ein Hinweis, den viele gar nicht auf dem Monitor hatten: „BEM können Sie auch im Café, in der Kneipe oder im Park durchführen.“

Pressebilder

Michael Fechler und Eva-Maria Mayer im TKZ Kleve 17102019
Michael Fechler und Eva-Maria Mayer im TKZ Kleve 17102019
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