Mindestlohn: Kabinettsbeschluss greift Tarifautonomie an

Die Unternehmerschaft Niederrhein reagiert mit Kritik auf den Kabinettsbeschluss zur gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns. Sie sieht darin einen Angriff auf die Tarifautonomie. Dass die Bundesregierung grünes Licht für die geplante Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro gegeben hat, sei eine verfassungsrechtlich fragwürdige Einflussnahme der Politik. „Die Mindestlohn-Kommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern ist bei der Mindestlohn-Erhöhung schlicht übergangen worden“, resümiert der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Unternehmerschaft Niederrhein, Dr. Ralf Wimmer. Dabei habe diese bereits eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns am 1. Juli von gegenwärtig 9,82 Euro auf 10,45 Euro beschlossen.

„Mit dem Gesetz hebelt die Bundesregierung mehrere hundert Tarifverträge aus“, so Wimmer. Sie verspiele dadurch das Vertrauen der Unternehmen. „Da die Unternehmerschaft Niederrhein federführend und begleitend beim Abschluss zahlreicher Flächen- oder Branchentarifverträge sowie bei Haustarifverträgen mitwirkt, weiß ich aus erster Hand, dass eine Tarifvertragsgestaltung nur durch eine gelebte Sozialpartnerschaft gelingen kann. Das bewährte Zusammenspiel von Gewerkschaften und Arbeitgebern verliert mit dem Kabinettsbeschluss jedoch an Bedeutung.“ Wimmer beklagt außerdem die Höhe des staatlich festgelegten Anstiegs. „Das hat nichts mehr mit einem Mindestlohn zu tun, der sich an der allgemeinen Tarifpolitik orientiert.“

Die Unternehmerschaft Niederrhein fordert eine spätere Umsetzung der Erhöhung und Übergangsfristen. Außerdem müssten bestehende Tarifverträge bis zum Ende der Laufzeit geschützt werden.