Tarifergebnis für die Metall- und Elektroindustrie in NRW erzielt

Die Metallarbeitgeber und die IG Metall in NRW haben sich bei der 7. Tarifverhandlung heute in Düsseldorf geeinigt. Für die rund 700.000 Beschäftigten dieses Industriezweigs ist eine Corona-Beihilfe im Juni 2021 in Höhe von 500 Euro vorgesehen. Außerdem eine neue Sonderzahlung von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts im Februar 2022 steigend auf 27,6 Prozent eines Monatsentgelts ab Februar 2023, die künftig jährlich anfällt. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021, hat eine Gesamtlaufzeit von 21 Monaten und endet am 30. September 2022. Die tarifliche Leistung des tariflichen Zusatzgeldes B (T-ZUG B) wird im Oktober fällig und kann in Abhängigkeit vom Unternehmensergebnis entfallen.

METALL NRW und IG Metall NRW haben einen tariflichen Rahmen vereinbart, in dem Betriebsparteien u.a. betriebliche Transformationsprozesse begleiten können. Darin können auf Basis einvernehmlich erstellter betrieblicher Analysen Gespräche über die Zukunft des Betriebes erfolgen – dieser Prozess kann aber nicht einseitig durch eine Betriebspartei erzwungen werden. Die Betriebsparteien können zur weiteren Beratung eine von den Tarifvertragsparteien zu gründende Transformationsagentur hinzuziehen. Besteht keine Einigkeit über einen Regelungsbedarf im Betrieb, kann zur Erreichung eines Konsenses eine Moderation vereinbart werden. Kommt es auch dann zu keiner Einigung, werden von der Moderation die von den Betriebsparteien identifizierten jeweiligen Handlungsbedarfe schriftlich festgehalten. Damit sind die betrieblichen Gespräche zu Transformationsprozessen beendet – es bleibt also bei der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit in diesen Fragen.

Optionale Regelungen zur kollektiven Arbeitszeitabsenkung bei Beschäftigungsproblemen in Betrieben bleiben bestehen: Durch eine Betriebsvereinbarung können Arbeitgeber und Betriebsrat bei vorübergehenden Beschäftigungsproblemen bis zu zwölf Monate die individuelle regelmäßige Wochenarbeitszeit auf eine Dauer von unter 35 bis zu 30 Stunden absenken. Neu: Bei einer Arbeitszeitabsenkung ab 13 Monaten insbesondere bei der Begleitung von betrieblichen Transformationsprozessen erhalten die Beschäftigten pro Woche – gemessen am durchschnittlichen Stundenentgelt – einen Zuschlag von 25 Prozent bei einer Absenkung auf 32 Wochenstunden. Bei einer Arbeitszeitabsenkung ab 25 Monaten erhalten die Beschäftigten pro Woche – gemessen am durchschnittli-chen Stundenentgelt – einen Zuschlag von 25 Prozent bei einer Absenkung auf 33 Wochenstunden und von 50 Prozent bei einer Absenkung auf 32 Wochenstunden. Bei konjunktur- oder transformationsbedingten Arbeitszeitverkürzungen sind betriebsbedingte Kündigungen nicht möglich. Die gemeinsame Erklärung zur Bedeutung des Fachkräftenachwuchses besagt, dass die Tarifparteien die Ausbildungsbereitschaft in den Betrieben fördern wollen. Sie empfehlen außerdem, Dual Studierende nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen.

Der Präsident des Verbandes der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen (METALL NRW), Arndt G. Kirchhoff, be-zeichnete den Tarif-Kompromiss als „ein von Fairness, Vernunft und Weitsicht geprägtes Ergebnis in einer außergewöhnlich schwierigen Wirtschaftslage“. Es sei gelungen, der enorm heterogenen wirtschaftlichen Situation Rechnung zu tragen. „Für uns ist es ganz wichtig, dass unsere Unternehmen wie schon im Jahr 2020 auch im Jahr 2021 keine Erhöhung der Tabellenentgelte verkraften müssen“, betonte Kirchhoff. Die neue jährliche Sonderzahlung sei für die Unternehmen „schmerzhaft und nur schwer verdaulich, aber mit einem verhalten optimistischen Blick auf verbesserte konjunkturelle Aussichten im kommenden Jahr so gerade noch vertretbar“. Der Tarifabschluss biete den Firmen überdies „einen unbürokratischen und einfach umsetzbaren“ tariflichen Rahmen für betriebliche Regelungen zur Beschäftigungssicherung und die Begleitung von Transformationsprozessen. Die entsprechenden Regelungen seien bewusst an bereits bestehende Tarifvereinbarungen angekoppelt worden. „Das vermeidet zusätzliche Komplexität und vereinfacht den betrieblichen Umsetzungsprozess“, sagte Kirchhoff.