Unternehmerschaft Niederrhein befürwortet Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes
Im globalen Wettbewerb wird die zeitliche Flexibilität immer bedeutsamer. Unternehmen sind zunehmend darauf angewiesen, auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag tätig zu werden, wollen sie dauerhaft konkurrenzfähig bleiben. Der klassische Arbeitstag, der sich im Wesentlichen zwischen 9 und 17 Uhr abspielte, scheint angesichts der Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß zu sein.
Auch die Unternehmerschaft Niederrhein begrüßt ein Umdenken bei den strikten Regelungen des derzeit geltenden Arbeitszeitgesetzes, insbesondere zur täglichen Höchstarbeitszeit und zur Ruhezeit. Aktuell darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Lediglich ausnahmsweise ist eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden zulässig, soweit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Daneben ordnet das Arbeitszeitgesetz nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden an. Dass diese Regelung nicht mehr zeitgemäß ist, zeigt folgendes Beispiel: Arbeitnehmer, die aus privaten Gründen, etwa zur Kinderbetreuung, nachmittags früher den Arbeitsplatz verlassen und dafür abends um elf noch eine E-Mail lesen, dürften nach der strengen gesetzlichen Regelung morgens um acht eigentlich nicht bereits wieder am Arbeitsplatz erscheinen.
„Arbeitszeitflexibilität ermöglicht Unternehmen weltweit konkurrenzfähig zu sein und sichert damit letztlich Arbeitsplätze. Sie fördert zudem die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und macht Arbeitsplätze dadurch vor allem für die vielumworbenen Fachkräfte interessant", so Hartmut Schmitz, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerschaft Niederrhein.
In der Forderung vieler Arbeitgeber, das Arbeitszeitgesetz von einer werktäglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen, sehen Kritiker oftmals eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern. Gesundheitsschutz und ein modernes, flexibles Arbeitszeitregime schließen sich aber nicht per se aus. Eine zeitgemäße Arbeitszeitgestaltung darf selbstverständlich ausschließlich unter ständiger Gewährleistung und Kontrolle des arbeitnehmerseitigen Gesundheitsschutzes erfolgen.
„Es bestehen heutzutage verschiedene Arbeitszeitinstrumente, die eine Flexibilisierung von Arbeitszeiten ermöglichen. So sind Arbeitszeitkonten in vielen unserer Mitgliedsunternehmen bereits heute ein beliebtes Mittel, um sowohl den betrieblichen Notwendigkeiten als auch den privaten Belangen gerecht zu werden", erläutert Schmitz.