“Der Grenzbereich von Direktionsrecht und Änderungskündigung”
Das Arbeitsverhältnis ist geprägt durch häufige Veränderungen. Dabei kommen mehrere Wege für eine Änderung der Arbeitsbedingungen in Betracht.
Individualrechtlich im Vordergrund steht das arbeitsvertragliche Direktionsrecht. Mitunter versagt allerdings seine Reichweite. Dann (erst) bedarf es einer Änderungskündigung. Wo genau die Grenzlinie verläuft, wurde ca. 40 interessierten Teilnehmern bei diesem Personalleitertreffen aufgezeigt.