“Entgelttransparenzgesetz”
Der Deutsche Bundestag hat am 30. März 2017 in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“ (Entgelttransparenzgesetz) beschlossen.
Nach monatelangem Ringen in der Koalition ist das nach wie vor stark umstrittene Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) Anfang Juli in Kraft getreten. Im Mittelpunkt steht ein individueller Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigen. Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten fordert das neue Gesetz auf, ein betriebliches Prüfungsverfahren durchzuführen und zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit zu berichten.
Herr Direktor am Arbeitsgericht Krefeld, David Hagen, den wir als Referenten gewinnen konnten, hat die Teilnehmer auf unserer Informationsveranstaltung mit den wesentlichen Regelungen des Entgelttransparenzgesetzes vertraut gemacht und ihnen relevante Informationen zur praktischen Umsetzung und Handhabung geben, damit sie für den Auskunftsanspruch, der nach der im Gesetz enthaltenen Übergangsvorschrift erstmals Anfang Januar 2018 geltend gemacht werden kann, hinlänglich gerüstet sind.