Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Oftmals bestehen aber noch Unsicherheiten darüber, mit welchen Methoden und Vorgehensweisen eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zweckmäßig erfolgen kann.
Dazu trafen sich am 21. Juni 2018 25 Fachkräfte aus Mitgliedsunternehmen der Unternehmerschaft Niederrhein, um verschiedene Methoden zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen.
In einem ersten Teil stellte Herr Dr. Ralf Wimmer den rechtlichen und politischen Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Unter anderem machte er deutlich, dass eine Gefährdungsbeurteilung auf die Beurteilung der an einem Arbeitsplatz herrschenden Belastungen abzielt. Belastungen beschreiben die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen bei seiner Arbeit zukommen und psychisch auf ihn einwirken.
Von der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu trennen ist die Bewertung von Beanspruchungen oder gar die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen. Beides ist nicht Aufgabe der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz.
Im Anschluss daran stellten Frau Silke Neuhaus und Heike Andreschak von der Schroers Consulting GmbH aus Bocholt eine Vorgehensweise und ein praktisches Beispiel für eine Gefährdungsbeurteilung vor. Die Gefährdungsbeurteilung wurde hier in einer Kombination von Mitarbeiterbefragung und Analyseworkshops durchgeführt. Die Vorteile dieser beiden Methoden wurden dargestellt, wobei die Möglichkeit zur Einbindung der Mitarbeiter betont wurde. Das vorgestellte Fallbeispiel zeigte, dass diese beiden Methoden – wenn sie richtig angewendet werden - gute Ergebnisse für eine Gefährdungsbeurteilung liefern und darüber hinaus auch Ansatzpunkte für weitere Verbesserungsmaßnahmen geben können.
Zum Abschluss stellte Herr Dr. Wimmer als weitere Methode zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen das Beobachtungsinterview vor. Der Grundgedanke hier besteht darin, dass ein Experte (bspw. ein Arbeitspsychologe oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit) im Rahmen einer Begehung von Arbeitsplätzen Arbeitsabläufe und Arbeitsaufgaben beobachtet und Mitarbeiter anhand eines Interviewleitfadens befragt.
In der Diskussion wurde deutlich, dass die Unternehmen versuchen sollten, einen geeigneten Methodenmix anzuwenden. Bislang gibt es jedenfalls keine Methode, die sich als Standard für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen herauskristallisiert hat.