Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen

Personalleitertreffen

Am 20. Juli 2016 hat die Bundesregierung dem Bundestag einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie zur Neuregulierung des Werkvertragsrechts zugeleitet. Damit zeichnen sich die Konturen des neuen Rechts ab. Leiharbeitnehmer können künftig grundsätzlich nur noch bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten bei einem Entleiher eingesetzt werden; nach neun Monaten werden sie hinsichtlich des Arbeitsentgeltes mit den Stammarbeitnehmern beim Entleiher gleichgestellt. Um den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern, wird gesetzlich im BGB festgelegt, wer Arbeitnehmer ist. Eine weitere Klarstellung nimmt der Gesetzgeber im Betriebsverfassungsgesetz vor, in dem Informationsrechte des Betriebsrates fixiert werden. Was im Einzelnen neu ist, wurde 57 interessierten Teilnehmern von Herrn Prof. Dr. Bernd Schiefer, Geschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e. V., in unserem Personalleitertreffen erläutert.

Im Überblick

Datum 21. Sep 2016
Zeit 15:00
Ort

Unternehmerschaft Niederrhein,
Ostwall 227
47798 Krefeld