Arbeitsrecht beim Frühstück

Seit der „Stechuhr-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs treibt viele Unternehmen das Thema Arbeitszeiterfassung um. Auch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von September 2022 hatte dies befeuert. Danach gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten abhängig Beschäftigter.

Im Rahmen der kostenlosen Info-Veranstaltung „Arbeitsrecht beim Frühstück“ der IHK in Neuss informiert die Unternehmerschaft Niederrhein interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer über die neuen Regeln. Bei Kaffee und Brötchen beantwortet Hauptgeschäftsführerin Kirsten Wittke-Lemm am 31. März von 8 bis 10 Uhr in der IHK in Neuss, Friedrichstraße 40, arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Arbeitszeit.  Hier geht es zur Online-Anmeldung.

Weitere Termine der Veranstaltungsreihe „Arbeitsrecht beim Frühstück“ in diesem Jahr:

  • 25. August
  • 17. November