Arbeitnehmerüberlassung: Am 1. April 2017 treten die Änderungen des AÜG in Kraft

Am 1. April tritt das modifizierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft, und zwar mit folgenden zentralen Änderungen:

  1. Einführung einer gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten.
  2. Ein Abweichen vom Grundsatz des sog. equal pay, das durch Tarifvertrag der Zeitarbeit für die ersten neun Monate eines Einsatzes möglich ist. Darüber hinaus können die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit abweichende Vereinbarungen gestalten.
  3. Neue sog. Bezeichnungs- und Konkretisierungspflichten, die nach Auffassung der Agentur für Arbeit auch für Überlassungen gelten, die vor dem 1. April 2017 begonnen haben.
  4. "Streikeinsatzverbot".