Informationen über Neuregelungen durch das Flexi-Renten-Gesetz

Hans-Wilhelm Köster und Dr. Ralf Sibben

Im  Dezember  2016  wurde  das  "Gesetz  zur  Flexibilisierung  des  Übergangs  vom  Erwerbsleben  in den  Ruhestand  und  zur  Stärkung  von  Prävention  und  Rehabilitation  im  Erwerbsleben  (Flexi-Renten-Gesetz)" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zentraler Inhalt dieses Gesetzes ist eine Ablösung des bisherigen Teilrentensystems durch flexible Hinzuverdienstgrenzen. Welche konkreten Eckpunkte bei der neuen "Flexi-Rente", die ab dem 1. Juli 2017 greifen wird, zu beachten sind, wurde beim Personalleitertreffen der Unternehmerschaft Niederrhein am Donnerstag, 30. März 2017 in Krefeld dargestellt.

Rechtsanwalt  Hans-Wilhelm  Köster,  Mitglied  der  Hauptgeschäftsführung  der  Landesvereinigung  der  Unternehmensverbände  Nordrhein-Westfalen  e. V., gab einen Überblick über die Neuregelungen durch das Flexi-Renten-Gesetz. Er ist seit Jahren als Spezialist im Sozialversicherungsrecht ausgewiesen und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.