Informationen über Neuregelungen durch das Flexi-Renten-Gesetz
Im Dezember 2016 wurde das "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexi-Renten-Gesetz)" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zentraler Inhalt dieses Gesetzes ist eine Ablösung des bisherigen Teilrentensystems durch flexible Hinzuverdienstgrenzen. Welche konkreten Eckpunkte bei der neuen "Flexi-Rente", die ab dem 1. Juli 2017 greifen wird, zu beachten sind, wurde beim Personalleitertreffen der Unternehmerschaft Niederrhein am Donnerstag, 30. März 2017 in Krefeld dargestellt.
Rechtsanwalt Hans-Wilhelm Köster, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e. V., gab einen Überblick über die Neuregelungen durch das Flexi-Renten-Gesetz. Er ist seit Jahren als Spezialist im Sozialversicherungsrecht ausgewiesen und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.