Corona-Prämie: BDA fordert Verlängerung der Zahlungsfrist

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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kämpft für eine verlängerte Auszahlung der sogenannten Corona-Prämie. Sie hat sich in der Anhörung der Spitzenverbände der Wirtschaft zum Entwurf des Abzugsteuerentlastungs-modernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) für eine Verlängerung der Zahlungsfrist bis zum 31. Dezember eingesetzt. Aktuell kann die Corona-Prämie nur noch bis zum 30. Juni und bis zu einem Maximalbetrag von 1.500 Euro steuer- und beitragsfrei gewährt werden (§ 3 Nr. 11a EStG). Wegen des derzeitigen Verlaufs der Corona-Pandemie sei diese Frist nicht ausreichend. Arbeitgeber sollten laut BDA mehr Zeit erhalten, die „Corona-Prämie“ zum Beispiel erstmalig zu gewähren oder den Rahmen der Steuer- und Beitragsfreiheit von maximal 1.500 Euro weiter auszuschöpfen.

In seiner Stellungnahme zum AbzStEntModG vom 5. März 2021 empfiehlt auch der Bundesrat die Verlängerung der Zahlungsfrist der steuer- und beitragsfreien „Corona-Prämie“ bis zum 31. Dezember. Der Bundesrat geht ebenfalls davon aus, „dass sich die Folgen der Corona-Pandemie auch auf die zweite Jahreshälfte 2021 auswirken werden“.