Die neue Datenschutz-Grundverordnung — Informationen für Personalleiter
Ab dem 25. Mai 2018 regeln die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Weichenstellungen des neuen Beschäftigtendatenschutzes. Bis dahin gilt es für Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Beim Personalleitertreffen der Unternehmerschaft Niederrhein am 14. März 2018 in Krefeld gaben Tim Hoffmann und Benedict Voßbein von der UIMC DR. VOSSBEIN GmbH & Co. KG, Wuppertal, einen Überblick über die geänderte Situation im Datenschutz, insbesondere durch das Inkrafttreten der DSGVO. Geschäftsführerin Kirsten Wittke-Lemm freute sich über die große Resonanz und begrüßte über 60 Personalleiter/innen aus den Mitgliedsunternehmen am linken Niederrhein.
Im zweiten Teil der Veranstaltung stellte Ass. Michael Fechler die arbeitsrechtlichen Auswirkungen der DSGVO dar und ging insbesondere auf die Frage der Wirksamkeit und Notwendigkeit einer Einwilligungserklärung sowie den Anpassungsbedarf bei Betriebsvereinbarungen ein.