Europäischer Gerichtshof hat entschieden: Verbindliche Zeiterfassung kommt

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Der europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14. Mai 2019 (Az: C-55/18) für alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union verbindlich festgelegt, dass die Protokollierung und Erfassung von Arbeitszeiten umfassend erfolgen muss.

Die Entscheidung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Formen von Arbeitsleistung. Dies betrifft insbesondere auch die Fälle von Home Office, Außendienst oder dem mobilen Arbeiten.

Der europäische Gerichtshof hat alle Mitgliedsstaaten zur Schaffung von Regelungen verpflichtet. Der deutsche Gesetzgeber ist nunmehr aufgefordert, ein entsprechendes Regelwerk zu erstellen. Wann dieses kommt und welche genauen Regelungen es enthält und ob hierbei Vorgaben hinsichtlich der Art der Zeiterfassung erfolgen oder Differenzierungen nach Unternehmensgröße stattfinden werden, ist vollkommen offen.

Die verbindliche Zeiterfassung für alle Beschäftigten wird jedoch erst mit dem Inkrafttreten solcher Regelungen vorgeschrieben sein.