Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Zeitarbeit

Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch, 20. Juli 2016, einen Gesetzentwurf zur der beabsichtigten Neuregulierung zu Werkverträgen und Zeitarbeit dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Die erste Lesung ist für die 38. oder 39. Kalenderwoche vorgesehen. Die abschließende Beratung im Bundestag könnte dann noch in der 42. Kalenderwoche stattfinden. Über den weiteren Gesetzgebungsfortgang werden wir berichten.

Für unsere Mitgliedsunternehmen werden wir in der 2. Septemberhälfte eine Informationsveranstaltung zu den neuen gesetzlichen Vorschriften durchführen.