Impfstatus von Beschäftigten: Arbeitgeber müssen fragen dürfen

Kirsten Wittke-Lemm, Hauptgeschäftsführerin Unternehmerschaft Niederrhein
Wünscht sich ein Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impf-Status: Kirsten Wittke-Lemm, Hauptgeschäftsführerin der Unternehmerschaft Niederrhein

Die neue Arbeitsschutzverordnung von Bundesarbeitsminister Heil lässt bei der Unternehmerschaft Niederrhein noch Wünsche offen. Auf der einen Seite bringt die Verordnung weitergehende kostenträchtige Verpflichtungen mit sich. Auf der anderen Seite findet die Forderung der Arbeitgeber nach einem Anspruch auf Impfauskunft darin aber noch keine Berücksichtigung.

„Dass das Kabinett das Auskunftsrecht in sensiblen Bereichen ausweiten möchte, ist ein Anfang. Eine Corona-Impfstatus-Abfrage in Altenpflege und Kinderbetreuung darf aber nicht das Ende sein“, findet Kirsten Wittke-Lemm, Hauptgeschäftsführerin der Unternehmerschaft Niederrhein. Auch die regionale Wirtschaft brauche jetzt dringend Rechtssicherheit, den Impfstatus ihrer Beschäftigten erheben zu dürfen. Schließlich sei es doch in beiderseitigem Sinne, dass es neben den privaten und gesellschaftlichen Erleichterungen nunmehr auch Erleichterungen für die Betriebe und betriebliche Strukturen gebe. „Die Arbeitsschutzverordnung stellt klar, dass die Arbeitgeber bei der Festlegung der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen einen ihnen bekannten Impf- und Genesenenstatus der Beschäftigten berücksichtigen können. Um den Arbeitsschutz in den Betrieben im Sinne dieser Bestimmung jedoch effizient und angemessen gestalten und passgenaue Lösungen anbieten zu können, ist ein Fragerecht des Arbeitgebers nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend geboten“, erläutert Wittke-Lemm.

Es könne den gemeinsamen Arbeitsalltag enorm erleichtern, wenn Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten kennen. „Schließlich wünschen sich auch viele Beschäftigte am Niederrhein, wieder unbeschwerter in Meetings gehen und die Alltagsmaske auch mal ablegen zu können. Das ist jedoch in der Regel nur dann vertretbar, wenn Arbeitgeber sichergehen können, dass alle Teilnehmer geimpft sind.“

Wittke-Lemm ist bewusst, dass mit der Frage nach dem Impfstatus eines Beschäftigten sensibel umzugehen ist. „Zugeschnitten auf die pandemische Lage finde ich eine entsprechende Verankerung in den relevanten gesetzlichen Bestimmungen aber vertretbar und allen Beteiligten zumutbar. Sie würde sowohl den Betrieben als auch den Beschäftigten in der Region helfen.“

Zudem sei mit einem Anspruch der Arbeitgeber auf Impfauskunft noch ein weiterer positiven Nebeneffekt zu erwarten: „Ich bin sicher, dass die Aussicht auf eine passgenaue Lockerung der Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb den ein oder anderen ungeimpften Arbeitnehmer motiviert, sich doch noch impfen lassen.“ Langfristig könne dies also zu einer noch höheren Impfquote in den Betrieben beitragen.