Informationsportal der Sozialversicherung für Arbeitgeber

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Gemäß § 105 SGB IV ist der GKV-Spitzenverband verpflichtet, ein Informationsportal für Arbeitgeber zu betreiben. Dieses Portal ist ab sofort unter der Internetadresse www.informationsportal.de zu erreichen. Mit Hilfe des Portals können sich Arbeitgeber - teilweise interaktiv - über Melde- und Beitragspflichten in bestimmten Lebenslagen informieren. Dazu gehören beispielsweise Informationen über die Pflichten zu Beginn einer Beschäftigung oder für die Beantragung einer Betriebsnummer. Die Ausführungen sind einfach gehalten und richten sich primär an Arbeitgeber mit wenig Erfahrung im Beitrags- und Melderecht. Es gibt aber auch einen Bereich, in dem sämtliche Grundsätze und Rundschreiben der Sozialversicherungsträger für Arbeitgeber gebündelt und in aktueller Form abrufbar sind. Es ist allerdings nicht möglich, Meldungen zur Sozialversicherung über dieses Portal zu generieren.