Metallarbeitgeber bieten 200 Euro Einmalzahlung und zwei Prozent mehr Einkommen für 15 Monate an
Metallarbeitgeber fordern Vereinbarung über längere Arbeitszeiten
Die nordrhein-westfälischen Metallarbeitgeber haben der IG Metall bei der 2. Tarifverhandlung für die 700.000 Beschäftigten dieses Industriezweigs am Donnerstag in Wuppertal ein Angebot vorgelegt. Danach sollen die Beschäftigten für die ersten drei Monate des Jahres 2018 eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Ab dem 1. April sollen sich die Einkommen in der Tabelle um zwei Prozent für ein Jahr erhöhen. Der Präsident des Verbandes der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen (METALL NRW), Arndt G. Kirchhoff, betonte, das Angebot sei „angemessen und bedeute ein spürbares Reallohn-Plus für die Beschäftigten“.
Voraussetzung für die Einkommensverbesserungen seien allerdings tarifvertragliche Regelungen für eine bedarfsgerechte und bezahlte Ausweitung des Arbeitsvolumens. Leider denke die IG Metall derzeit aber nur in eine Richtung: Mehr Lohn für weniger Arbeit. „Diesen Weg werden wir nicht mitgehen“, betonte Kirchhoff. Er bekräftigte erneut die Position der Arbeitgeber, das Prinzip Leistung und Gegenleistung nicht außer Kraft zu setzen. Ein Teillohnausgleich bei Arbeitszeitverkürzungen wäre gegenüber Teilzeitbeschäftigten ungerecht.
Stattdessen forderte der Metallarbeitgeberpräsident die IG Metall zu Verhandlungen über wettbewerbsfähige und wirklichkeitsnahe Regelungen zur Arbeitszeit auf. Dazu gehörten auch individuelle Vereinbarungen, nach denen Beschäftigte auf Wunsch länger arbeiten können. Einer IG-Metall-Umfrage zufolge wünschten sich viele Mitarbeiter eine dauerhafte oder vorübergehende Verlängerung der Wochenarbeitszeit. Überdies seien Entgeltforderungen von hochqualifizierten Bewerbern nur mit 40-Stunden-Verträgen realisierbar.
„Quotenbeschränkungen für Beschäftigte mit Wochenarbeitszeiten von mehr als 35 Stunden bilden weder den Bedarf der Unternehmen noch die Bedürfnisse unserer Mitarbeiter ab“, erklärte Kirchhoff. Ebenso benötigten die Unternehmen auch eine tarifliche Regelung, die Unternehmen unter Einbeziehung des Betriebsrats kollektive Erhöhungen der Wochenarbeitszeit erlaubten. „Bei Sonderkonjunkturen, außergewöhnlichen Großaufträgen oder in Phasen vollgelaufener Arbeitszeitkonten brauchen wir die Möglichkeit, auch ohne teure Mehrarbeit den Arbeitszeitbedarf abzudecken“, sagte Kirchhoff. Erst wenn Unternehmen diese not-wendige Flexibilität beim Arbeitszeitvolumen erhielten, könne auch über individuelle Wünsche von Mitarbeitern nach reduzierter Arbeitszeit gesprochen werden.