Die Mutterschutzreform – Auswirkungen auf die betriebliche Praxis

Personalleitertreffen

Informationsveranstaltung nur für Mitgliedsunternehmen!

Nachdem sich die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen seit Inkrafttreten des Mutterschutzgesetzes a. F. im Jahr 1952 spürbar geändert haben, hat der Gesetzgeber Ende des vergangenen Jahres das Mutterschutzgesetz umstrukturiert und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Gesetz integriert. Ziel der nunmehr erfolgten grundlegenden Reform war es, das Gesetz zeitgemäß, übersichtlicher und verständlicher zu machen. Das Gesetz, das mit dem Großteil der Neuregelungen bereits zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, wurde von daher nicht nur systematisch geändert, sondern auch inhaltlich überarbeitet.

In unserem nächsten Personalleitertreffen gibt Ihnen Herr Kollege Ass. Helmut Richter einen Überblick über die praxisrelevanten inhaltlichen Änderungen, auf die Sie sich als Arbeitgeber einstellen müssen, um dem Schutz der werdenden Mutter gerecht zu werden und die im Falle der Nichtbeachtung drohenden, nicht unerheblichen Bußgelder vermeiden zu können.

In unserer rund 2-stündigen Informationsveranstaltung werden schwerpunktmäßig die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Mutterschutzgesetzes sowie die Neustrukturierung der Beschäftigungsverbote ebenso behandelt wie die abstrakte Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung mutterschutzrechtlicher Aspekte, die Ausweitung des Kündigungsschutzes auf Vorbereitungshandlungen und die Erweiterung der nachgeburtlichen Schutzfrist auf 12 Wochen im Falle der Behinderung.

Im Überblick

Datum 11. Jul 2018
Zeit 15:00 Uhr
Ort

Unternehmerschaft Niederrhein
Ostwall 227
47798 Krefeld

Ansprechpartnerin

Ass'in
Kirs­ten Wittke-Lemm
Hauptgeschäftsführerin
02151 6270-11
k.wittke-lemm(at)un-agv.de