Arbeitsrecht beim Frühstück”: Der Teilzeitanspruch

Informationsveranstaltung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Wunsch nach einer „work life balance“ haben inzwischen einen hohen Stellenwert. Arbeitgeber und Beschäftigte stehen vor der Herausforderung, die betrieblichen Anforderungen und die persönlichen Wünsche der Beschäftigten nach Teilzeitbeschäftigung bestmöglich miteinander zu verbinden. Um ein ausgewogenes Miteinander zu gewährleisten, ist es unabdingbar, einerseits die diversen Anspruchsvoraussetzungen der aktuellen maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Teilzeit-und Befristungsgesetzes und des Bundeselterngeld und Elternzeitgesetzes, andererseits aber auch die Möglichkeiten des Arbeitgebers zu kennen, ein etwaiges Teilzeitbegehren aus betrieblichen Gründen abwehren zu können.

Wir geben Ihnen einen komprimierten Überblick über die derzeit bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten und helfen Ihnen Fallstricke, die z. B. bei den diversen zu berücksichtigenden Fristen lauern, zu vermeiden.

Referentin wird Kirsten Wittke-Lemm, Geschäftsführerin der Unternehmerschaft Niederrhein, sein.

Eine Anmeldung ist erforderlich bei:
Frau Heike Caris,
Tel. 02151 635-44155
E-Mail: caris@moenchengladbach.ihk.de

Im Überblick

Datum 07. Sep 2018
Zeit 08:00 - 10:00 Uhr
Ort

IHK Mittlerer Niederrhein
Friedrichstr. 40
41460 Neuss