NRW-Metallarbeitgeber: Forderungsempfehlungen der IG Metall ist „unverträglich für M+E‑Standort Nordrhein-Westfalen“
Präsident Kirchhoff: „Zukunft sichern statt zu teuer werden“
Als „unverträglich für den M+E-Standort Nordrhein-Westfalen“ haben die nordrhein-westfälischen Metallarbeitgeber die Forderungsempfehlung der Großen Tarifkommission der IG Metall NRW nach Einkommensverbesserungen in einem Korridor von um die 6 Prozent für die 700.000 Beschäftigten des größten Industriezweigs in NRW zurückgewiesen. Der Präsident des Verbandes der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen (METALL NRW), Arndt G. Kirchhoff, forderte eine Fortsetzung der von Vernunft geprägten Tarifpolitik des vergangenen Jahres. „Da hat das Paket aus Kostenbelastung (2,45 Prozent), Laufzeit (21 Monate) und Flexibilität (Differenzierung für schwächere Unternehmen) für das Gros der Unternehmen gepasst“, betonte Kirchhoff. Vor diesem Hintergrund seien die Vorstellungen der IG Metall für die Tarifrunde 2018 „gleichermaßen unvernünftig wie realitätsfern“. Das Tarifniveau in der deutschen M+E-Industrie habe sich seit 2006 um fast ein Drittel erhöht, M+E-Beschäftigte in NRW verdienten durchschnittlich rund 55.000 Euro im Jahr. Die Bewältigung der hierzulande anhaltenden Investitionsschwäche und der „Jahrhundert-Herausforderung Digitalisierung“ erforderten mehr denn je eine wettbewerbsorientierte Tarifpolitik, die die M+E-Standorte in Nordrhein-Westfalen nicht gefährde. Außerdem bereiteten die erheblichen politischen und wirtschaftlichen Risiken auf den Weltmärkten der exportabhängigen M+E-Industrie zunehmend große Sorgen. „Wir müssen unsere Zukunft sichern und dürfen nicht zu teuer werden“, erklärte Kirchhoff.
Mit Blick auf die Vorstellungen der IG Metall zur Neuregelung der Arbeitszeiten sagte der NRW-Metallarbeitgeberpräsident, für die Unternehmen sei mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung eine unabdingbare Voraussetzung dafür, Beschäftigten mehr Zeitsouveränität zuzugestehen. „Der Maßstab für die Arbeitszeitgestaltung muss Wettbewerbsfähigkeit und Krisentauglichkeit sein“, betonte Kirchhoff. Eine Absage erteilte Kirchhoff der Forderung der Gewerkschaft, Lohnzuschüsse bei reduzierten Arbeitszeiten in bestimmten Fällen zu gewähren. Das verletze nicht nur das allgemein anerkannte Prinzip von Leistung und Gegenleistung, sondern sei auch ungerecht gegenüber jenen Arbeitnehmern, die nicht in den Genuss dieses Privilegs kommen würden. Er setze auf eine Lösung, mit der die betrieblichen Erfordernisse der Unternehmen und die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer in Einklang gebracht werden kann.