Änderungen ab dem 1. Januar 2016 in den Bereichen Gesundheit, Sozialversicherung und Arbeitsmarkt
Zum 1. Januar 2016 werden in den Bereichen Gesundheit, Sozialversicherung und Arbeitsmarkt verschiedene Änderungen in Kraft getreten. Eine Übersicht finden Sie in den beigefügten Informationen des Bundesgesundheits- und des Bundesarbeitsministeriums. Zu den Änderungen und Regelungen zählen u. a.:
- Die Bezugsdauer des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes wird von sechs auf dauerhaft zwölf Monate erhöht, § 104 Abs. 1 SGB III.
- Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften, wird die Voraufenthaltsdauer Geduldeter und Inhaber weiterer humanitärer Aufenthaltstitel für den Zugang zu Berufsausbildungsbeihilfe (§ 56 SGB III), der assistierten Ausbildung (§ 130 SGB III) und ausbildungsbegleitenden Hilfen (§ 75 SGB III) auf 15 Monate abgesenkt.
- Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt bei 18,7 % bzw. in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 24,8 %.
- Der Arbeitgeberanteil am Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unverändert bei 7,3 %. Mit dem kassenindividuellen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von voraussichtlich 1,1 %, der allein zu Lasten der Krankenkassenmitglieder geht, steigt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt auf durchschnittlich 15,7 %.
Aktuelle Informationen aus dem Bundesminiserterium für Gesundheit und aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.