Mindestlohn steigt

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Das Bundeskabinett hat die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2019 von aktuell 8,84 Euro auf 9,19 Euro und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Zeitstunde. Mit der schrittweisen Erhöhung 2019 und 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8 Prozent. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine Lohnerhöhung von etwa 790 Millionen Euro 2019 und rund 390 Millionen Euro im darauffolgenden Jahr. Mit der "Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns" wird die von der Mindestlohnkommission am 26. Juni 2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich.

Die aktuell aus politischen Kreisen geäußerten Forderungen nach einer künstlichen Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 Euro pro Zeitstunde unterstreichen die Notwendigkeit, an der Regelgebundenheit der Mindestlohnanpassung festzuhalten. Die Anpassung muss sich maßgeblich am Tarifindex des Statistischen Bundesamts orientieren. Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Sie prüft dabei, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.