Was tun, wenn China kränkelt? Unternehmerschaft Niederrhein zu Corona: Auf Pandemie vorbereiten

Unternehmen aus der Region, die mit chinesischen Unternehmen Wirtschaftsbeziehungen unterhalten, schauen wachsam nach Fernost. Dieses Echo erfährt die Unternehmerschaft Niederrhein, Sprachrohr von 800 Unternehmen am Niederrhein. „Wenn die Zulieferung von Rohstoffen oder Produkten in Zeiten des Coronavirus ins Stocken gerät, weil vor Ort nicht produziert werden kann, sind die Auswirkungen auf Arbeitsabläufe in den hiesigen Betrieben zu spüren“, sagt der Vorsitzende Ralf Schwartz. Und auch für deutsche Mitarbeiter, die im Ausland beschäftigt sind, stellen sich Fragen.

Die Unternehmerschaft Niederrhein hat ihre Mitgliedsunternehmen mit einem Informationspaket versorgt, mit dem sich die Betriebe auf die möglichen Folgen einer Pandemie aus arbeitsrechtlicher Sicht vorbereiten können. Schwartz: „Zur Zeit gibt es viele Unklarheiten und Verunsicherung, da die Meldungen über neue Erkrankungen weltweit in kürzester Zeit nach oben korrigiert werden.“

Bei der Alberdingk Boley GmbH im Krefelder Hafen beobachtet der kaufmännische Geschäftsführer Thomas Hackenberg die Lage aufmerksam. „In unserer Tochtergesellschaft Alberdingk Resins gibt es glücklicherweise aktuell keine Erkrankungen.“ Der Hersteller wasserbasierter Bindemittel und Lieferant für pflanzliche Öle hat eine Vertriebsniederlassung in der 12 Millionen Einwohner zählenden Metropole Shenzhen mit 25 Mitarbeitern, die alle vor Ort leben. In Shenzhen wurden 200 Corona-Fälle registriert. „Unsere Mitarbeiter aus Krefeld sind regelmäßig vor Ort. Die gerade anstehende Reise eines Vertriebsmitarbeiters nach China haben wir aus Sicherheitsgründen verschoben“, so der Geschäftsführer. „Aufgrund der verlängerten Ferien zum chinesischen Neujahrsfest sind unsere vertrieblichen Aktivitäten aktuell auf ein Minimum reduziert. Einige Lieferanten haben bereits angedeutet, dass sich die Sicherstellung der Logistik bei bestimmten Produkten als Herausforderung erweisen könnte.“

Über die Regelungen, die greifen, wenn es tatsächlich zu Zulieferproblemen kommt, informiert der Arbeitgeberverband in der täglichen Praxis ebenso wie über die Frage, ob sich ein Mitarbeiter aus Angst vor dem Coronavirus weigern darf, zur Arbeit zu kommen. „Die grundsätzliche Pflicht zur Arbeitsleistung gilt zunächst einmal, auch wenn die Ansteckungsmöglichkeit auf dem Weg zur Arbeit oder durch Kontakte am Arbeitsplatz erhöht ist“, so Kirsten Wittke-Lemm, Geschäftsführerin bei der Unternehmerschaft Niederrhein. Auch Befürchtungen, die sich bei einer Beteiligung an einer Messe mit internationalen Gästen einstellen, seien kein Grund, zu Hause zu bleiben.

Gleiches gilt auch für ins Ausland entsendete Arbeitnehmer, die aus gefährdeten Regionen zurückkehren. „Die aktuellen Vorsichtsmaßnahmen, die seitens des in Bayern betroffenen Betriebes getroffen werden, zeigen aber, dass die Betriebe im Sinne ihrer Fürsorgepflicht äußerst sensibel und angemessen agieren“, so Kirsten Wittke-Lemm.