Betriebsratswahlen 2018
Die im kommenden Jahr vom 1. März bis 31. Mai 2018 turnusgemäß anstehenden Betriebsratswahlen sind immer wieder Anlass, sich mit dem rechtlichen Handlungsspielraum, den Betriebsverfassungsgesetz und Wahlordnung eröffnen, auseinanderzusetzen.
Eine sichere Kenntnis der maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen ist unerlässlich, um Auseinandersetzungen, wie eine für den Arbeitgeber kostenintensive Wahlanfechtung, weitestgehend zu vermeiden und damit u. a. auch den Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem sich neu oder erstmalig konstituierenden Gremium legen zu können. Die wesentlichen Problem- und Fragestellungen wurden bei diesem Personalleitertreffen erörtert.
Referent: Rechtsanwalt Walter Korte, Geschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmerverbände Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf