Die neuen gesetzlichen Regeln zum Teilzeitrecht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz”

Personalleitertreffen

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit – ist am
14. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit sind die wesentlichen und heftig kritisierten Änderungen der „Teilzeitarbeit“, insbesondere die Neuregelungen zur Brückenteilzeit gemäß § 9 a TzBfG am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Die Praxis muss sich damit mit Wirkung zum 1. Januar 2019 auf neue Spielregeln einstellen und sich den Herausforderungen stellen, die mit den Änderungen des Teilzeitrechts einhergehen. Dazu zählen neben dem nach wie vor bestehenden, zeitlich nicht begrenzten Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung und Neuverteilung der vereinbarten Arbeitszeit u. a. der nunmehr in § 9 TzBfG neu geregelte Anspruch auf Rückkehr oder Wechsel auf eine Vollzeitstelle sowie die in § 9 a TzBfG neu hinzugefügte sogenannte „Brückenteilzeit“.vDie sich aus den Neuregelungen ergebenden Fragestellungen werden bei diesem Personalleitertreffen erörtert.

Referent war Herr Rechtsanwalt Walter Korte, Geschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmerverbände Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf. Er hat sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mit den Herausforderungen dieses Gesetzes und den damit einhergehenden Problemstellungen eingehend befasst und hat einen umfassenden, kompakten Überblick über die Neuregelungen gegeben sowie den Teilnehmern wertvolle praxisrelevante Anregungen und Lösungsansätze vermitteln können.

Im Überblick

Datum 05. Feb 2019
Zeit 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Ort

Unternehmerschaft Niederrhein
Ostwall 227
47798 Krefeld

Ansprechpartnerin

Ass'in
Kirs­ten Wittke-Lemm
Hauptgeschäftsführerin
02151 6270-11
k.wittke-lemm(at)un-agv.de